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   VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17   

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https://dejure.org/2018,58511
VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17 (https://dejure.org/2018,58511)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2018 - 7 A 724/17 (https://dejure.org/2018,58511)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 7 A 724/17 (https://dejure.org/2018,58511)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5481/15

    Befriedung; ethisch; Jagdgenossenschaft; Klagebefugnis; Drittschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Damit ist zumindest möglich, dass die Vorschrift des § 6a BJagdG, die in das eigentumsrechtlich geschützte Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft eingreift und insoweit drittschützend zumindest auch dazu bestimmt ist, die subjektiven Rechte der Jagdgenossenschaft zu wahren, durch die Befriedungsentscheidung verletzt wird (so auch Schuck, Bundesjagdgesetz, 2. Auflage, 2015, § 6a, Rn.78, VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2017 - 15 K 5481/15 - Rn. 23, OVG B-Stadt, Zwischenurteil vom 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 - Rn. 47 ff und HessVGH, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 B 180/17 - alle zitiert nach juris).

    Mithin greift auch eine dem Eigentümerwillen folgende Befriedungsanordnung der Behörde nicht unmittelbar in den Rechtskreis der Jagdgenossenschaft und/oder der in ihr zusammengeschlossenen Grundeigentümer ein (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2017 - 15 K 5481/15, a.a.O., Rn. 33 und Hess VGH, Beschluss vom 15.03.2018, a.a.O. - Rn. 12).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Dementsprechend liegt eine im Einzelfall gegebene und damit konkrete Gefahr vor, wenn ein nach Ort, Zeit und sonstigen Umständen bestimmter oder bestimmbarer Sachverhalt bereits einen Schaden hervorgerufen hat oder ein solcher Sachverhalt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Fortdauer einer bestehenden Gefahrenlage oder - in absehbarer Zeit - den Eintritt einer Gefahrensituation befürchten lässt (BVerfG, Urteil vom 20.04.2016 - 1 BvR 966/09 -, zitiert nach juris, Rn. 111).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Während bei einer allgemeinen Gefahr eine generell abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen die Annahme rechtfertigt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt, ist Bezugspunkt der für die Annahme einer konkreten Gefahr erforderlichen Gefahrenprognose der Einzelfall selbst (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 -, zitiert nach juris, Rn.35).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Von der allgemeinen Gefahr, die vorliegt, wenn in gedachten typischen Fällen nach auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhender Beurteilung bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens eine Schädigung des zu schützenden Rechts wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1974 - 1 C 31.72, zitiert nach juris, Rn. 32) unterscheidet sich die konkrete Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose.
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Damit ist zumindest möglich, dass die Vorschrift des § 6a BJagdG, die in das eigentumsrechtlich geschützte Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft eingreift und insoweit drittschützend zumindest auch dazu bestimmt ist, die subjektiven Rechte der Jagdgenossenschaft zu wahren, durch die Befriedungsentscheidung verletzt wird (so auch Schuck, Bundesjagdgesetz, 2. Auflage, 2015, § 6a, Rn.78, VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2017 - 15 K 5481/15 - Rn. 23, OVG B-Stadt, Zwischenurteil vom 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 - Rn. 47 ff und HessVGH, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 B 180/17 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17
    Insoweit als diese öffentlichen Belange für die Klägerin drittschützend sind, da sich eine Verletzung dieser öffentlichen Belange auch auf ihr eigentumsrechtlich geschütztes Jagdausübungsrecht eingreift (so auch st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2011 - 9 B 97.10 -) - bzw. sich auf den Ertrag aus der Jagd auswirken würde und damit Rechte der Klägerin berühren würde, reicht das Vorbringen der Klägerin aber nicht aus, um den Versagungstatbestand des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG auszulösen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20

    Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung nach § 6a

    unter Abänderung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 7 A 724/17 - vom 29. Mai 2018 den Bescheid des Beklagten vom 27. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Oktober 2017 aufzuheben und.
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